Die Bootshaftpflichtversicherung

Die Bootshaftpflichtversicherung

Die Bootshaftpflichtversicherung versichert Schäden, die der Vertragsnehmer einem Dritten durch Halten, Führen oder Besitz zufügt.

Gesetzlich ist jede Person, die einem Dritten widerrechtlich einen Schaden zufügt, zum Ersatz des Genannten verpflichtet.
Da die private Haftpflichtversicherung Schäden aus einem selbstverschuldeten Bootsunfall nicht übernimmt, ist die Bootshaftpflichtversicherung unabdingbar für jeden Bootseigentümer.

Aber auch Nicht-Bootseigentümer, die ein Boot führen, bzw. mieten, sollten sich vor dem Gebrauch vergewissern, dass für das besagte Boot eine Bootsversicherung abgeschlossen worden ist, um Unannehmlichkeiten im Voraus auszuschließen.
Dazu sollten sie sich vom Eigentümer/ Vermieter die Versicherungsurkunde vorlegen lassen. Sollte sich dieser weigern, ist vor einer in Gebrauchnahme des Fahrzeugs abzuraten.

Der Versicherungsschutz der Bootshaftpflichtversicherung bezieht sich regelmäßig über den Vertragspartner selbst hinaus auch auf die Crewmitglieder oder sonstige Personen, die zum Gebrauch des Bootes berechtigt sind.
Die Vrsicherung übernimmt bei selbstverschuldeten Unfällen nicht nur den Ersatz für Schäden an Sachen und Personen, sondern auch für Vermögensschäden.

Wichtig ist, dass der Vertragspartner im Vertrag eine ausreichende Deckungssumme für die oben genannten Schadensbereiche, also Sachen, Personen und Vermögen, vereinbart.
Für Personenschäden sollte diese mehrere Millionen Euro betragen, da bei ernsthaften Verletzungen, teuere und z.T. langjährige medizinische Behandlungen in Frage kommen können.

Insbesondere bei Reiseantritt ins Ausland, kann die Deckungssumme von erheblicher Bedeutung sein, da in Ländern wie Italien, Schweiz, Holland, Frankreich und Belgien andere Bestimmungen gelten und die Bootshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich verpflichtend ist.

Näheres kann in der Versicherungspolice durch die Vertragsparteien ausgehandelt und vereinbart werden.
Kommt es zu einem Schadensfall, so muss der Versicherungsnehmer umgehend oder aber spätestens innerhalb einer Woche, die Versicherungsgesellschaft schriftlich über das Schadensereignis informieren. Dabei ist zu beachten, dass der Schadensbericht alle zum Schaden führenden Ereignisse umfassend und wahrheitsgetreu benennen muss.
Die Versicherungsgesellschaft wird dann auf Basis der Schilderungen prüfen, ob ggf. gemachte Schadenersatzansprüche auch wirklich berechtigt sind.

Sollten diese berechtigt sein, wird sie im Folgenden prüfen, ob die geforderte Schadenersatzsumme in der geltend gemachten Höhe gerechtfertigt ist.

Sollte der Anspruch der Prüfung standhalten, so übernimmt die Gesellschaft den Ersatz des Schadens in voller Höhe.
Stellt sich allerdings heraus, dass der geltend gemachte Anspruch unberechtigt ist, so wehrt die Gesellschaft diesen ab und führt ggf. den Rechtsstreit und trägt dabei die vollen Prozesskosten.

Die Vertragslaufzeit der Bootshaftpflichtversicherung beträgt regelmäßig ein Jahr, kann sich allerdings von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen unterscheiden.

Generell gilt die Bootshaftpflichtversicherung wie die private Haftpflichtversicherung weltweit.
Zu beachten ist, dass die Bootsversicherung natürlich nicht Schäden ersetzt, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeiführt.

One Response to “Die Bootshaftpflichtversicherung”

  1. erbitte Infos zu Bootshaftpflichtversicherung
    danke und gruß
    Mirek

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